Unsere Pflegesätze

 

(gültig ab dem 01.08.2020)

 

Das Heimentgelt richtet sich nach der jeweiligen Pflegegraden, die vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellt wird.

Die unten aufgeführten Beträge bilden den Eigenanteil ab, der monatlich selbst zu entrichten ist.

 

 

Pflegegrad 1 2.394,99 €
Pflegegrad 2 2.015,56 €
Pflegegrad 3 2.015,76 €
Pflegegrad 4 2.015,64 €
Pflegegrad 5 2.015,61 €